Der Werkstattlohn
Werkstatt für behinderte Menschen

Der Werkstattlohn

Ein wenig habe ich mir ja auch die Aufklärungsarbeit hier auf die Fahne geschrieben. Und deswegen gibt es heute einen Artikel darüber, wie sich der Werkstattlohn zusammensetzt.

Denn in den Medien wird seit Monaten immer wieder gerne verlautbart, dass die Werkstätten die Menschen ausbeuten, wir nicht einmal auf den Mindestlohn kommen und dass die Werkstätten uns “festhalten” würden. 

Doch eines nach dem Anderen. 

Vorab

Werkstätten sind keine Arbeitgeber im klassischen Sprachgebrauch. Zumindest nicht für uns Beschäftigte. Bei den Angestellten sieht es anders aus. Angestellte sind zum Beispiel die Gruppenleiter, die Mitarbeiter im Sozialen Dienst oder in der Verwaltung. 

Also all jene, die sich um uns Beschäftigte “kümmern”, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen, die sich um Buchhaltung, Abrechnung und vieles mehr kümmern, was in einem Betrieb anfällt. 

Deswegen werde ich in diesem Artikel zum einen von Beschäftigten sprechen, jenen Menschen, die mit einer Behinderung auf dem zweiten, geschützten Arbeitsmarkt arbeiten, und zum anderen von Angestellten. 

In der derzeitigen Diskussion geht es um die Beschäftigten, also die Menschen mit Behinderung, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. 

Zu diesen Menschen gehöre ich. Wie viele meiner Kollegen. Und ich möchte eine Sache vorab noch klarstellen: ich sehe die Werkstatt als meinen Arbeitsplatz, ich gehe einer geregelten Arbeit nach. Ich drehe während meiner Arbeitszeit nicht Däumchen oder schiebe Dinge von links nach rechts, ich gehe meiner Tätigkeit als Mediengestalter nach. 

Die Aufgabe der Werkstatt

Werkstätten sind keine reinen Arbeitsplätze. Sie haben zwei Aufgaben: zum einen natürlich Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zum Zweiten die Unterstützung der Beschäftigten durch Betreuungs- und Bildungsangebote, um uns auch außerhalb der Arbeit zu unterstützen.

Das ganze sieht dann im Alltag zum Beispiel so aus: Beschäftigte gehen, wie andere Arbeitnehmer auch, jeden Tag zur Arbeit. In diesen Stunden – auch hier gibt es Teilzeit- und Vollzeitmodelle – wird gearbeitet. 

Und geredet, die sozialen Kompetenzen gefördert, ein Ausgleich geboten, Probleme erörtert und gelöst, die eigene Entwicklung vorangetrieben, die Psyche gepflegt, die Erkrankung akzeptiert, gelernt und vieles mehr.

Ihr merkt schon, es ist kein klassisches Arbeitsbild. Denn wenn ich mit großen Sorgen und Nöten zur Arbeit komme, dann kann ich mich nur schwer auf meine Tätigkeit konzentrieren. Also werden die Sorgen und Nöte in den Vordergrund gestellt, im besten Falle behoben.

Hier kann ich mich weiterentwickeln. Beruflich und privat.

Ein konkretes Beispiel:

Ich habe über viele Monate ein Erklärvideo erstellt. In Form einer Animation. Das habe ich vorher noch nie gemacht. Ich kannte das Programm nicht, hatte keine Ahnung von Animation und hätte mich vermutlich auch nie an dieses Thema heran getraut. 

Nun kommt ein Angestellter, ein Gruppenleiter ins Spiel. Dieser sah das Potential in mir und förderte es. Er glaubte an mich, obwohl ich es nicht tat. Und ich bekam die Möglichkeit, mich während der Arbeitszeit mit dem entsprechenden Programm auseinanderzusetzen. Wochenlang habe ich Tutorials gesehen, ausprobiert, viel gelernt, gelacht, geflucht und schlussendlich geschafft, was ich nicht für möglich hielt.

In den ganzen Wochen habe ich keinen einzigen Auftrag abgearbeitet. Wäre ich auf dem allgemeinen, dem freien Arbeitsmarkt, hätte ich in dieser Zeit meinen Chef nur Geld gekostet und nichts eingebracht.

An diesem konkreten Beispiel könnt ihr sehen, welche zusätzliche Aufgabe Werkstätten haben: fördern! Denn ich habe mich in der Zeit nicht nur beruflich weiterentwickelt.

Das war wichtig zu erklären, denn nur so kann man das Modell Werkstatt überhaupt wirklich verstehen. Viele andere wichtige Aspekte über die Arbeit in einer Werkstatt erzähle ich in meinem Artikel “Sackgasse Behindertenwerkstatt?”.  

Die Kosten und die Rechnung

Wenn jetzt all diese Aspekte zusammengerechnet werden, dann wird schnell deutlich: eine Werkstatt müsste mehr einnehmen, als ein gängiger Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. 

Denn nicht nur die Beschäftigten müssten entlohnt werden, sondern auch alle, die sich um die Beschäftigten kümmern, die Angestellten.

Das kann also nicht funktionieren. 

Die Kosten, die ein Beschäftigter “verursacht”, werden vom Kostenträger bezahlt. Das kann, je nachdem, ob man sich in einer Rehabilitationsmaßnahme oder im Werkstattbereich befindet, die Agentur für Arbeit sein, die Rentenversicherung oder, hier in NRW, der Landschaftsverband Rheinland. 

Für jeden Beschäftigten werden die Kosten also übernommen. Damit werden die Betriebsstätten am Laufen gehalten, die Angestellten bezahlt und eben alles finanziert, was nicht der Beschäftigte als Entgelt erhält. 

Daher wird gerne gesagt, die Werkstätten würden versuchen, jeden festzuhalten, der einmal in der Werkstatt ist. 

Der “Lohn” der Beschäftigten

Kommen wir nun zum eigentlichen Aspekt: der Lohn, beziehungsweise das Gehalt, das ein Beschäftigter in einer Werkstatt erhält.

Hier gibt es gleich mehrere Modelle, abhängig davon, ob man im Bereich der beruflichen Rehabilitation oder im Werkstattbereich ist.

Möchte man in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, dann fängt man gewöhnlich mit einer beruflichen Rehabilitation an. Hier sind die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung die Kostenträger und zahlen auch den Rehabilitanden ihr “Gehalt”.

Ist die Rentenversicherung der Träger, so bezieht man für gewöhnlich eine Erwerbsminderungsrente. Die ist abhängig von den Beitragszeiten und davon, ob man voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. 

Läuft die Rehabilitation über die Agentur für Arbeit, so erhält man in der Regel ein Ausbildungsgeld in Höhe von 119 Euro. Für gewöhnlich springen dann die überörtlichen Sozialhilfeträger ein. 

Nach der Rehabilitation gibt es zwei Möglichkeiten: Man bleibt in der Werkstatt, geht also in den Werkstattbereich über oder verlässt die Werkstatt.

Bleibt man im Werkstattbereich, so erhält man zusätzlich zu seinen Leistungen, die entweder Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung sind, ein zusätzliches Gehalt von den Werkstätten. 

Und die Berechnung dieses Gehaltes ist komplex.

Die Werkstätten zahlen den Beschäftigten ein Arbeitsentgelt, das durchschnittlich 207 Euro pro Monat beträgt. Das Arbeitsentgelt setzt sich aus einem Grundbetrag und einem individuellen Steigerungsbetrag zusammen. Beides wird aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt bezahlt. Dazu kommen ein Arbeitsförderungsgeld (AFöG) und die volle Übernahme der Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die sich an einem von der Bundesregierung jährlich neu erhobenen durchschnittlichen Bruttogehalt orientieren.

Hinzu kommt noch folgendes: § 12 der Werkstättenverordnung (WVO) legt fest, dass Werkstätten mindestens 70 Prozent des Ergebnisses in Form von Entgelten an die Beschäftigten auszahlen müssen. Maximal 30 Prozent dürfen als Ertragsschwankungs- oder Ersatz- und Modernisierungsrücklage gebildet werden. Das bedeutet: Das Geld, das die Beschäftigten erwirtschaften, geht ihnen direkt zu mindestens 70 Prozent zu.

Bezieht man, wie ich, Erwerbsminderungsrente, kommt da schon ein anständiger Lohn zusammen. Nicht vergleichbar mit einem Gehalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, mit dem man große Sprünge machen könnte. Aber ich komme, gemeinsam mit meinem Mann, über die Runden.

Bezieht man Grundsicherung, dann sieht es anders aus. Denn ein bestimmter Prozentsatz des Gehaltes wird auf die Grundsicherung angerechnet. 

Wer kann was ändern?

Die Werkstätten sind hier in einer Zwickmühle: Wenn sie den Beschäftigten mehr Gehalt zahlen, dann würde es auf die Grundsicherung angerechnet, einige würden vermutlich gänzlich rausfallen. Hinzu käme, dass mehr erwirtschaftet werden müsste. 

Das hieße, mehr Arbeit für die Beschäftigten, aber auch die Angestellten, der Mensch stände nicht mehr im Mittelpunkt. Der soziale Aspekt, das Weiterentwickeln, die Hilfe käme zu kurz. Und damit würden die Werkstätten ihrem eigentlichen Auftrag nicht mehr nachkommen können.

Am Zug ist hier definitiv die Politik. Denn die Anrechnung von Werkstattlohn auf die Grundsicherung – die viele von den Beschäftigten erhalten – mindert die Qualität des Aspektes Werkstatt. Denn es ist für viele von uns die einzige Möglichkeit, arbeiten zu gehen. 

Eine Reform der Entlohnung, die nicht zulasten der Werkstätten und der Beschäftigten geht. Aber das ist meine Meinung.


Photo by Pawel Czerwinski on Unsplash

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